SCHLIESSEN

Hinweisgeber-Schutzgesetz

Im Rahmen des Hinweisgeber-Schutzgesetzes können Sie in folgenden Fällen Verstöße melden:

●  Verstoß gegen Menschenrechte

●  Betrug und Untreue

●  Korruption und Bestechung

●  Datenschutz und Privatsphäre

●  Diebstahl und Unterschlagung

●  Wettbewerbs- und Kartellrecht

●  Diskriminierung und Belästigung

●  Bilanzbetrug und Buchhaltungsverstöße

●  Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzsicherheit

●  Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

●  Umweltschutz und Sicherheitsrisiken

●  Sonstige Themen, die strafrechtlich verfolgt werden

 

Sie erreichen unsere, für Sie eingerichtete, anonyme Meldestelle über:

E-Mail: emb-wittlich.meldestelle@kamux.eu

 

Gibt es unzulässige Meldungen?

Ja. Wenn die Inhalte von Meldungen wissentlich unrichtig sind, dann kann der Hinweisgeber mit einem Bußgeld bis zu 20.000€ belangt werden.