Hinweisgeber-Schutzgesetz
Im Rahmen des Hinweisgeber-Schutzgesetzes können Sie in folgenden Fällen Verstöße melden:
● Verstoß gegen Menschenrechte
● Betrug und Untreue
● Korruption und Bestechung
● Datenschutz und Privatsphäre
● Diebstahl und Unterschlagung
● Wettbewerbs- und Kartellrecht
● Diskriminierung und Belästigung
● Bilanzbetrug und Buchhaltungsverstöße
● Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzsicherheit
● Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
● Umweltschutz und Sicherheitsrisiken
● Sonstige Themen, die strafrechtlich verfolgt werden
Sie erreichen unsere, für Sie eingerichtete, anonyme Meldestelle über:
E-Mail: emb-wittlich.meldestelle@kamux.eu
Gibt es unzulässige Meldungen?
Ja. Wenn die Inhalte von Meldungen wissentlich unrichtig sind, dann kann der Hinweisgeber mit einem Bußgeld bis zu 20.000€ belangt werden.